Von Abû Huraira (r): Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: "Wisst ihr, was die Menschen am meisten in den Paradiesgarten eintreten lässt? Gottesfurcht und gutes Wesen. Und wisst ihr, was die Menschen am meisten in das Höllenfeuer eintreten lässt? Zwei Öffnungen, (nämlich) der Mund und die Scham." (Tirmîdhî und Ibn Mâjah)
Nach Anas (r) starb Allâhs Gesandter (s) als 63-jähriger, (ebenso) Abû Bakr (r) als 63-jähriger, und (ebenso) `Umar (r) als 63-jähriger. (Muslim)
Nach Anas (r) hat Allâhs Gesandter (s) gesagt: "Wenn ein Mann einem (anderen) Mann etwas leiht, nehme er kein Geschenk (von ihm) an." (Bukhârî)
Von `Abdullâh Ibn Mas`ûd (r): Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: "Der bereuende Sünder ist wie der, der keine Sünde auf sich (geladen) hat." (Ibn Mâjah und Baihâqî)
Nach Abû Dharr (r) hat Allâhs Gesandter (s) gesagt: "Wenn einer von euch zornig wird, und er steht (aufrecht dabei), so soll er sich hinsetzen, und wenn der Zorn (dann) von ihm geht, (ist es gut), und wenn nicht, dann soll er sich hinlegen." (Ahmad Ibn Hanbal, Tirmîdhî)
`Amr Ibn Schu`ayb berichtete von seinem Vater und dieser von seinem Grossvater, dass der Prophet (s) gesagt hat: "Die Rechtschaffenheit der Gemeinde beginnt mit sicherer Überzeugung und Enthaltsamkeit, und ihr Verderb beginnt mit Geiz und (trügerischer) Hoffnung." (Baihâqî)
Al-Mughîra Ibn Schu`ba berichtete, dass der Prophet (s) sagte: "Allâh hat euch wahrlich folgendes verboten: die Lieblosigkeit gegen die Mutter, die Verwehrung einer milden Gabe und deren unrechtmässige Einnahme und die Tötung der Mädchen. Und Allâh verabscheut von euch ferner das Geschwätz, die häufige Stellung von Fragen und die Verschwendung des Vermögens (bzw. Geldes und […]
Von Jâbir (r): Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: "Fleisch, das auf Verwehrtem wuchs, geht nicht in den Paradiesgarten ein. Auf alles Fleisch, das auf Verwehrtem wuchs, hat das Feuer mehr Anspruch." (Ahmad Ibn Hanbal, Dârimî, Baihâqî)
Nach Abû Huraira (r) hat Allâhs Gesandter (s) gesagt: "Es geziemt sich nicht für einen Wahrhaften, dass er fluche." (Muslim)
Von `Abdullâh Ibn Auf: >> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: "Allâh ist mit dem Richter, solange er nicht ungerecht handelt, und wenn er ungerecht handelt, verlässt Er ihn und der Schaitân (Satan) heftet sich an ihn." << (Tirmîdhî, Ibn Mâjah)
Nach Jâbir (r) pflegte Allâhs Gesandter (s) auf der Reise zurückzubleiben und den Schwachen (zur Eile) anzutreiben. Er liess sie hinter sich (auf dem Reittier) aufsitzen und sprach Bittgebete für sie. (Abû Dâwûd)
Von Asmâ‘, der Tochter des `Umais: >> Ich hörte den Gesanden Allâhs (s) folgendes sagen: "Elend ist der Knecht (Allâhs), der sich stark gebärdet, sich feindselig verhält und den Allerhöchsten, den Gewaltigen vergisst." << (Baihâqî)
Von Abû Huraira (r): >> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: "Wenn der Knecht (Allâhs) in der Öffentlichkeit betet und macht es gut, und im Geheimen betet und macht es gut, sagt Allâh der Erhabene: >Dies ist wahhaftig mein Knecht.<" << (Ibn Mâjah)
Abû Huraira (r) überliefert, dass der Prophet (s) gesagt hat: „Die obere Hand (also die gebende) ist besser als die untere Hand (also ide die empfangende), und du sollst (beim Geben von Sadaqa) bei denen anfangen, die von dir abhängig sind; und die beste Sadaqa ist die vom Überfluss gegebene, und wer Tugend erstrebt, dem […]
Abû Mûsâ al-Asch`arî (r) berichtet: >> Immer wenn jemand mit einer Bitte zum Propheten (s) kam, ging er zu den Anwesenden und sagte: "Bittet für ihn, ihr werdet euren Lohn (von Allâh) erhalten, und Allâh lässt Seinen Propheten sagen, was Er will." << (Bukhârî und Muslim)