Abu Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt hat: „Wer sorgfältig seine Waschung macht, und zum Freitagsgebet kommt und der Ansprache aufmerksam zuhört, dessen Sünden vom Freitag zuvor bis drei Tage darauf werden gelöscht. Und sich während der Freitagsansprache mit Kieselsteinen zu beschäftigen ist so, als ob man geredet hätte.“ (Muslim)
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‚Amr Ibn Sulaim Al-Ansaryy (r) berichtete: „Ich bin Zeuge für Abu Sa’id, dass er folgendes sagte: »Ich bin Zeuge für den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede, dass er folgendes sagte: ›Die Gesamtwaschung des Körpers (Gusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht; ferner (ist es ihm Pflicht), dass er seine Zähne putzt und Parfüm berührt, wenn er […]
Aischa (r) berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Ganaba-Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils, dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ (Bukhâri)